03 Dreiherrenstein

Der „Dreiherrenstein“ stand ursprünglich auf 558 m Höhe in 2 km Entfernung von Dreiborn.

Hier verlief in fränkischer Zeit die Grenze zwischen Eifelgau und Zülpichgau. An der wohl ältesten Gemarkung im Rheinland grenzte auch das Herzogtum Luxemburg an das Herzogtum Jülich. Die Herren von Dreiborn, Schleiden und Monschau konnten dort am „Grafenborn“ an einem Tisch sitzen, ohne ihre eigenen Länder zu verlassen. Daher der Name „Dreiherrenstein“.

Im Jahre 1740 markierte der Stein die Grenze ihrer Weiderechte. Während der französischen Herrschaft im Rheinland war dort die Grenze zwischen den Departements Aachen und Lüttich. Als das Rheinland zu Preußen gehörte, grenzte der Kreis Schleiden an den Kreis Monschau und heute die Städteregion (ehemals Kreis) Aachen an den Kreis Euskirchen.

1989 fand der „Dreiherrenstein“ seinen heutigen Platz und soll hier an die wechselvolle Geschichte der „alten Herrlichkeit Dreiborn“ erinnern.